Als Mieter ist man häufig den Vermietern schutzlos ausgeliefert. Diese sitzen am längeren Hebel, haben mehr Geld, die besseren Anwälte und kennen ihre Rechte. Als Mieter will man oft kein Geld für Anwälte aufbringen oder einfach nur seine Ruhe haben und scheut den Konflikt, wenn es einmal Ärger mit dem Vermieter gibt. Und Anlass für Ärger mit dem Vermieter gibt es häufig, z.B. um:
- Angemessene Höhe des Mietzinses
- Nebenkostenabrechnung
- Rückzahlung der Kaution
- Schönheitsreparaturen – Kostenübernahme
- Nachmieterstellung
- Mieterhöhungen
- Nachmieter-Stellung
- Kündigung der Wohnung
Häufig gibt es Streit um Nebenkostenabrechnungen, weil diese von Vermietern falsch erstellt werden.
Mieterschutz Schweiz hilft den Mietern
Wohl dem, der in einem solchen Fall einer Auseinandersetzung mit dem Vermieter als Mieter Hilfe vom Mieterschutz Schweiz bekommen kann. Wer den Mieterschutz Schweiz an seiner Seite hat, bekommt von dort fachmännischen Rechtsrat und weiss dann genau, wie weit der Vermieter gehen kann und was nicht rechtens ist. So manch Vermieter probiert es einfach, auch wenn er weiss, dass er in einer Unrechtsposition ist. Aus Nichtwissen oder dem Bedürfnis nach Ruhe zahlt man dann als Mieter oft drauf. Wer Hilfe vom Mieterschutz Schweiz hat, braucht das nicht. Dort wird fachmännisch geholfen, damit Recht bleibt, was Recht ist.
Was leistet der Mieterschutz Schweiz alles?
In vielerlei Hinsicht kann einem als Mieter dort geholfen werden, z.B. in folgenden Bereichen:
- Mietzins-Check: Ist der Mietzins erlaubt und rechtens? Sind geforderte Mietzinserhöhungen durchsetzbar und erlaubt?
- Dokumenten-Prüfung: Viele Heizkostenabrechnungen und Nebenkostenabrechnungen sind falsch. Hier kann der Mieterschutz helfen.
- Mängelberatung: Was tun bei Schimmel oder Geräusch-, bzw. Geruchs-Belästigungen oder sonstigen Baumängeln?
- Hilfe bei der Wohnungsabgabe: z.B. bei Prüfung des Protokolls oder der Schlussabrechnung
Alleine bei diesen Angelegenheiten zahlen Mieter sonst häufig viel zu viel Lehrgeld, weil sie ihre Rechte nicht genau kennen oder sich nicht trauen, diese durchzusetzen. Mit dem Rechts-Sachverstand in Sachen Mietrecht ist der Mieterschutz für die Eidgenossen hier eine grosse Hilfe.
Die schönste Wohnung verliert an Charme, wenn man sich mit dem Vermieter streiten muss.
Teils illegale Renditen
In der Schweiz gibt es eine Höchstrendite für viele Immobilien, die ein Immobilienbesitzer mit der Immobilie verdienen darf. Immer wieder setzen sich jedoch Vermieter darüber hinweg oder finden Gestaltungen, um dies zu umgehen. Was Recht ist und was nicht, weiss der Mieterschutz. Mitte 2021 lag die zulässige Nettorendite des Mietzinsen für Wohn- und Geschäftsräume bei 3,25% p.a. – ausgehend von einem Referenzzinssatz von 1,25%. Was das für das eigene Mietobjekt heisst, können die Experten des Mieterschutzes genau berechnen. Durch illegale zu hoch verlangte Mieten entsteht den Mietern laut einer Studie der Raiffeisenbank ein jährlicher Schaden von 14 Milliarden Franken. Es lohnt sich also, den eigenen Fall einmal zu überprüfen.
Bei Mängeln muss man nicht die volle Miete zahlen
Wer als Mieter unter Schimmel in der Mietwohnung oder dauerndem Baulärm leidet, muss nicht den vollen Mietzins zahlen. Zumindest ist dies oft so, wenn man rechtlich korrekt vorgeht
Das Herabsetzen der Miete und sogar die Forderung nach Schadenersatz kann gerechtfertigt sein. Teilweise kann sogar eine fristlose Kündigung des Mietvertrags eine mögliche Konsequenz sein. Zusammen mit dem Mieterschutz für die Schweizer kann man schnell herausfinden, welche Rechte man im konkreten eigenen Fall hat, um das schnelle Abstellen von Mängeln an der Wohnung zu erreichen.